Richtlinien
Die Vegetationsform ist den Forderungen der DIN 1055 "Windlastannahme im Hochbau" anzupassen. Die Flachdachrichtlinien des Zentralverband des Deutschen Dachhandwerks Ausgabe Mai 1991 geben dazu folgende Hinweise:
Flächeneinteilung
(1) DIN 1055 Teil 4 "Lastannahme für Bauten; Verkehrslasten, Windlasten bei nicht schwingungsanfälligen Bauwerken" teilt Flächen in Innen-, Rand- und Eckbereiche ein. Hierfür ergeben sich unterschiedliche Windlasten.
(2) Neben einer genauen Einzelbestimmung nach DIN 1055 Teil 4 kann die Flächeneinteilung für Flachdächer von allseits geschlossenen Gebäuden auch handwerklich vereinfacht nach Tabelle 1 eingeteilt werden.
Sicherung durch Auflast
(1) Als Auflast zur Sicherung gegen abhebende Windkräfte werden verwendet:
- Kiesschüttung aus Kies, Mindestdicke im Einbauzustand 5 cm,
- Plattenbeläge aus Betongehwegplatten oder gleichwertig mindestens 40/40/4 cm zur Abdeckung von Kies oder direkt auf einer Schutz- oder Trennlage verlegt,
- Betonformsteine, auf Kies, Schutz- oder Trennlage verlegt,
- Betonplatten, an der Einbaustelle betoniert oder vorgefertigt, Größe und Bewehrung nach statischen Erfordernissen bis maximal 2,50 x 2,50 m, ca. 10 cm dick, auf Schutz- oder doppelten Trennlagen (als Gleitlagen) verlegt
- Erdaufschüttungen, z.B. für Begrünungen
(2) Erfahrungsgemäß können in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe die Auflasten der Tabelle 2 als ausreichende Sicherung gegen Abheben durch Windkräfte angesehen werden.
(3) Im Rand- und Eckbereich können bei Schüttgütern Verwehungen auftreten. Dort empfiehlt sich die Verwendung von Plattenbelägen oder ähnliches.


Tabelle 2: Auflast in Kilogramm pro m2
